Gewusst wie

Allgemeine Info Stromrechnung

Tarife (Auszug aus Art. 16 AGB)
Die anwendbaren Tarife werden durch die EW Lindau AG unter Beachtung der Vorschriften der Stromversorgungsgesetzgebung festgelegt. Die Netzanschluss- und Netzkostenbeiträge werden von der EW Lindau AG gemäss den Vorgaben der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss, die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie der EW Lindau AG verrechnet.

Hoch – und Niedertarif, Sommermittagstarif
Kunden, die der EW Lindau AG die zeitliche Steuerung und Sperrung der relevanten Verbraucher erlauben, können die elektrische Energie mit einem Tarif mit Hoch- und Niedertarifanteil beziehen. Dadurch, dass Sie zum Beispiel den Elektroboiler nur in der Nacht aufladen und die Wärmepumpen zu den Lastspitzenzeiten ausschalten lassen, tragen Sie zur gleichmässigen Netzbelastung bei. Dieses Entgegenkommen wird mit dem Niedertarifanteil vergütet. Kunden, die Ihren Stromanschluss nicht steuern bzw. sperren lassen, wird der gesamte Energiebezug zum Hochtarif verrechnet.

Per 1.1.2026 wird eine dritte Tarifzeit eingeführt. In den Sommermonaten April bis September gilt täglich von 11.00 bis 16.00 Uhr der Sommermittagstarif. Mit diesem attraktiven Tarif wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Grossteil der Produktion von Solarstrom dann stattfindet. Mit dem Sommermittagstarif profitieren auch Stromkunden ohne PV-Anlage von tieferen Strompreisen. Es lohnt sich, Geräte wie Geschirrspüler und Waschmaschine auf diese Zeiten zu programmieren oder das E-Auto aufzuladen.

Entstehung des Rechtsverhältnisses (Auszug aus Art. 3 AGB )
Das Rechtsverhältnis mit dem Kunden entsteht mit dem Anschluss der Liegenschaft an das Verteilnetz der EW Lindau AG oder mit dem Energiebezug oder der Rücklieferung von elektrischer Energie.

Beendigung des Rechtsverhältnisses (Auszug aus Art. 4 AGB)
Das Rechtsverhältnis dauert bis zur ordentlichen Abmeldung.
Es kann vom Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist, jederzeit mit einer Frist von mindestens fünf Arbeitstagen, durch schriftliche oder elektronische, von der EW Lindau AG bestätigte Abmeldung, beendet werden. Der Kunde hat den Energieverbrauch zu bezahlen sowie allfällige weitere Kosten, die bis zur Ablesung am Ende des Rechtsverhältnisses entstehen.

Ablesung und Rechnungsstellung

Smartmeter
Alle Kunden im Verteilgebiet der EW Lindau haben einen intelligenten Stromzähler (Smartmeter). Sie erhalten monatlich eine Abrechnung für die tatsächlich verbrauchte Energie.
Die Abrechnung der Wintermonate ist bei den meisten Kunden höher als in den Sommermonaten. Gründe sind die Heizung / Wärmepumpe, ein erhöhter Warmwasserbedarf und die Beleuchtung (längere Nächte).

Stromzähler ablesen
Mit dem Smartmeter wird der Zählerstand jede Viertelstunde gemessen und an eine Datenbank geschickt. Die Ablesung findet somit automatisch statt, der Stromzähler muss nicht mehr vor Ort abgelesen werden. Vorteil ist auch, dass die Kunden sich ihren eigenen Stromverbrauch im Kundenportal anzeigen lassen können.

Monatsrechnungen
Alle Kunden (Grosskunden und Haushaltskunden) erhalten die Stromrechnung standardmässig monatlich.

Andere Periodizität
Eine Abrechnung pro Quartal oder pro Jahr ist nicht möglich.

Rücklieferung
Kunden mit einer PV-Anlage erhalten ab 1.1.2026 eine separate Rechnung mit dem Guthaben für die Rückspeisung von Solarenergie ins Stromnetz, und dies einmal pro Quartal. Die Rücklieferung von Solarstrom wird damit nicht mehr mit der monatlichen Stromrechnung verrechnet. Der Grund hierfür ist, dass per 2026 der sog. Referenzmarktpreis gilt, den der Bund jeweils nach Ablauf des Quartals bekanntgibt. Dieser Referenzmarktpreis entspricht dem Durchschnitt der Preise, die an der Strombörse jeweils für den Folgetag für das Marktgebiet Schweiz festgesetzt werden, gewichtet nach der tatsächlichen viertelstündlichen Einspeisung der lastganggemessenen Anlagen.

Für Anlagen mit einer Einspeiseleistung bis 150 kW gilt eine Minimalvergütung. Diese kommt dann zur Anwendung, wenn der Referenzmarktpreis in einem Quartal unter dieser Grenze bleibt. Bei PV-Anlagen < 150 kW ist die Höhe der Minimalvergütung von der Einspeiseleistung der PV-Anlage abhängig. Bei PV-Anlagen mit einer Einspeiseleistung bis 30 kW beträgt die Minimalvergütung beispielsweise 6.0 Rp./kWh. Bei Anlagen mit einer Einspeiseleistung von 150 kW oder höher gibt es keine Minimalvergütung. Hier gilt der Referenzmarktpreis.

Zahlungsmöglichkeiten

Versandarten
Sie können Ihre Stromrechnung elektronisch per E-Mail oder per eBill erhalten oder herkömmlich per Post. Die elektronische Rechnungsstellung wird mit einer kleinen Gutschrift belohnt.

eBill
Mit eBill erhalten Sie Ihre Rechnungen nicht mehr per Post, sondern direkt im E-Banking – genau dort, wo Sie diese auch bezahlen. Mit wenigen Klicks Rechnungen prüfen und bezahlen, während Sie stets die vollständige Kontrolle behalten.
Anmelden bei eBill: So einfach geht’s:
1. Einloggen: Loggen Sie sich wie gewohnt ins E-Banking Ihrer Bank ein.
2. Aktivieren: Wählen Sie in der Navigation «eBill» aus und aktivieren Sie den Service.
3. Auswählen: Nun können Sie als Rechnungssteller die EW Lindau AG auswählen.

Bei vielen Banken haben Sie auch die Möglichkeit, die eBill-Rechnung automatisch zahlen zu lassen. Sie setzen hierfür selbst eine Limite: Wenn die Rechnung unter der Limite bleibt, wird sie automatisch nach 30 Tagen bezahlt.

Ratenzahlung
Bei einem Zahlungsengpass melden Sie sich bitte möglichst schnell beim Kundendienst, damit Mahnspesen vermieden werden können. Im Gespräch finden wir bestimmt eine Lösung, etwa in Form einer Ratenzahlung oder in Form einer Fristverlängerung.