Strom in
Bewegung.

Elektromobilität

Planung einer Ladestation

Bei der Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge sind die technischen und gesetzlichen Anforderungen zu beachten. Ihr Elektroinstallateur ist dazu verpflichtet, Ihrem Verteilnetzbetreiber, der EW Lindau AG, die geplante Ladestation mittels dem technischen Anschlussgesuch (TAG) und der Installationsanzeige vor der Installation zu melden.

Ladestationen belasten wegen ihrer hohen Leistung das Stromnetz signifikant. Als Besitzer oder Verwalter eines Gebäudes sind Sie für die Netzstabilität innerhalb des Gebäudes zuständig. Bei der Installation von mehreren Ladestationen am gleichen Anschlusspunkt sind intelligente Ladestationen/Ladesysteme zu verbauen. Eine Überlastung des gemeinsamen Anschlusspunktes ist dadurch zu verhindern.

Befassen Sie sich frühzeitig, schon vor dem Kauf einer Ladestation, mit dem Thema Ladeinfrastruktur und Lademanagement und sprechen Sie mit ihrem Elektriker, er kennt die nötigen Abläufe und kann sie entsprechend beraten.

Wir stellen fest, dass vermehrt Ladestationen ohne entsprechende Bewilligung installiert werden. Ein solches Vorgehen kann ihnen im Nachhinein grössere Umtriebe und zusätzliche Kosten verursachen.

Ladestationen bei Stockwerkeigentum

Bei der Installation von Ladestationen hinter einem gemeinsamen Netzanschluss, wie zum Beispiel bei Stockwerkeigentum oder Miteigentum, führt der Weg immer über die Eigentümerversammlung.

Auch wenn momentan nur vereinzelt Ladestationen installiert werden, so wird langfristig gesehen mit grosser Wahrscheinlichkeit jedes Fahrzeug eine Ladestation benötigen. Es ist sinnvoll, sich schon bei der ersten Ladestation über den Endausbau mit dem entsprechenden Lademanagement Gedanken zu machen.

Es gibt hier rechtlich einiges zu beachten. Beim Hauseigentümerverband Schweiz können Sie sich zum Beispiel mit dem «Merkblatt für das Einrichten von Ladestationen für Stockwerkeigentum» informieren.

Merkblatt Ladestationen
VSE Infoblatt Ladestationen
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