Einblick gewähren
Installationskontrolle
Abnahmekontrolle
Bei der Erstellung von elektrischen Installationen führt Ihre Elektroinstallationsfirma die Schlusskontrolle durch und erstellt den Sicherheitsnachweis.
Ist die Kontrollperiodizität der Installation kleiner als 20 Jahre, wie zum Beispiel bei Büros, Werkstätten, Restaurants, Läden usw., muss eine akkreditierte Inspektionsstelle oder ein unabhängiges Kontrollunternehmen einen zusätzlichen Sicherheitsnachweis erstellen.
Das Original des Sicherheitsnachweises müssen Sie aufbewahren, eine Kopie wird uns durch Sie oder den Aussteller des Sicherheitsnachweises zugestellt.
Periodische Kontrolle
Wir fordern Sie als Eigentümer einer elektrischen Anlage gemäss Periodizität dazu auf, den Sicherheitsnachweis zu erbringen. Die Periodizität liegt zwischen 1 – 20 Jahre und wird in der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) geregelt.
Für die Erbringung des Sicherheitsnachweises müssen Sie eine akkreditierte Inspektionsstelle oder ein unabhängiges Kontrollunternehmen beauftragen.
Kontrolle infolge Handänderung
Bei elektrischen Installationen mit einer Kontrollperiode von 10 oder 20 Jahren muss bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle ein Sicherheitsnachweis erbracht werden.
Für die Erbringung des Sicherheitsnachweises müssen Sie eine akkreditierte Inspektionsstelle oder ein unabhängiges Kontrollunternehmen beauftragen.
Stichprobenkontrolle
Gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) führen wir bei einem Teil der eingereichten Sicherheitsnachweise Stichprobenkontrollen durch. Die Kosten für diese Kontrolle übernehmen wir.